1. Welches Ziel verfolgt die Regierung mit der Verabschiedung der Novellierung der Heizkostenverordnung 2021?
Die aktuelle Novelle der Heizkostenverordnung setzt die Verpflichtung der novellierten EU-Effizienzrichtlinie von 2018 um: Fernablesbarkeit der messtechnischen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, unterjährige Verbrauchsinformationen, umfangreiche Abrechnungsinformationen sowie interoperable Geräte und Systeme. Die EU will damit einen geringeren Energieverbrauch in den Wohngebäuden und einen verbesserten Wettbewerb erreichen.
2. Welchen Nutzen habe ich von der monatlichen Information über meinen Verbrauch?
Mit der Verbrauchsinformation erhalten Sie als Mieter regelmäßig Einblick in Ihren Energieverbrauch. Studien der dena* zeigen: Eine transparente Darstellung von Verbrauchsdaten und die damit verbundene Sensibilisierung können eine Senkung des Energieverbrauchs von bis zu 10 Prozent bewirken. So sparen Sie nicht nur Energie und Kosten, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
3. Was muss ich machen, damit ich keine monatliche Information per Brief oder E-Mail bekomme? / Wie kann ich die monatliche Information abmelden?
Die Baugesellschaft Gotha mbH darf die Information nicht einstellen, auch wenn Sie als Mieter erklären, dass Sie keine monatliche Mitteilung mehr wollen. Wir müssen Sie weiter informieren, da laut Verordnung eine Informationspflicht, d.h. eine „Bringschuld“ unsererseits besteht (siehe §6a, Abs. 2 Heizkostenverodnung vom 24.11.2021). Sollten Sie die E-Mail widerrufen, müssen wir Ihnen die monatliche Information über Ihren Verbrauch per Post senden.
4. Welche Kosten entstehen für mich? / Muss ich dafür bezahlen?
Die Kosten der Verbrauchsinformationen sind Betriebskosten. Sie werden zusammen mit den Portokosten in der nächsten Betriebskostenabrechnung abgerechnet. Sollten Sie der Information per E-Mail zugestimmt haben, entfallen die Portokosten.
5. Kann die E-Mail-Adresse später geändert werden?
Ja, das kann jederzeit schriftlich oder über E-Mail erfolgen. Das Formular finden Sie hier.
6. Kann die E-Mail-Adresse widerrufen werden?
Ja, das kann jederzeit formlos schriftliche oder per E-Mail erfolgen. Im Folgemonat geht Ihnen die Information per Post zu. Die Portokosten werden in der nächsten
Betriebskostenabrechnung umgelegt.
7. Warum wird nicht auch der Verbrauch von Kaltwasser aufgezeigt?
In der EU-Effizienzrichtlinien 2018 geht es lediglich um die Einsparung von Energie. Der Verbrauch von Kaltwasser ist nicht Bestandteil der Richtlinie und auch nicht der Heizkostenverordnung.
8. Was ist, wenn die Wohnung innerhalb des Monats angemietet wird, zum Beispiel zur Monatsmitte?
Laut der Heizkostennovelle müssen die Verbrauchsinformation für den vollen Monat zur Verfügung gestellt werden. Für einzelne Tage erhalten Sie keine Information.
9. Was ist, wenn der Mietvertrag innerhalb des Monats beendet wird?
Laut der Heizkostennovelle müssen die Verbrauchsinformation für den vollen Monat zu Verfügung gestellt werden. Kündigen Sie innerhalb des Monats Ihre Wohnung, erhalten Sie für die Tage des angefangenen Monats keine Information mehr.
10. Wer bekommt die Information, wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben?
Bei der Information per E-Mail, der Empfänger der gemeldeten E-Mail. Bei der Information per Post, wird ein Informationsbrief pro Monat an die zur Wohnung hinterlegte Adresse versendet. Dies kann z.B. auch der Betreuer des jeweiligen Mieters sein.
11. Erfolgt die Information über den Verbrauch auch in den Sommermonaten?
Ja, da die Informationspflicht auch den Verbrauch von Warmwasser umfasst. Auch wenn in einem Monat kein Verbrauch von Warmwasser oder Heizenergie stattgefunden hat, sieht der Gesetzgeber die Information vor.
*Quelle: www.dena.de (Deutsche Energie-Agentur)