Einwilligung zum Versand des Heizkosten- und Warmwasserverbrauchs per E-Mail und für weiterführende Kommunikation
Zum 01.12.2021 ist die Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung vom 24.11.2021 (kurz: Heizkostenverordnung 2021) in Kraft getreten. Dies begründet neue Pflichten für uns als Vermieter, soweit bereits fernablesbare Verbrauchsausstattungen vorhanden sind. Um Ihnen die künftigen monatlichen Informationen zum Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser auf digitalen Wege mitteilen zu können und für unsere Kommunikation mit Ihnen, bitten wir Sie, uns Ihre E-Mail-Adresse zu übermitteln.
Bitte füllen Sie hierfür folgendes Online-Formular aus: